Budgetrecht, d. h. Kontrolle der
Finanzen, ist eines der ältesten Rechte des Parlaments, das eine
weitgehende Kontrolle der Regierung erlaubt. Den ersten Entwurf des
Bundeshaushaltsplanes erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen. Nach
Verhandlungen mit den anderen Ministerien über ihren Anteil am Staatshaushalt
(Etat) verabschiedet die Regierung (Kabinett) den Haushaltsentwurf. Er wird
dann - anders als sonst Gesetzentwürfe der Bundesregierung - gleichzeitig
Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Das Schwergewicht der
Ausschußarbeit liegt beim Haushaltsausschuß, der den Etat in alien
Einzelheiten unter den Gesichtspunkten von Sparsamkeit und politischer
Zweckmäßigkeit prüft. Durch Zustimmung, Kürzen oder
Streichen von Positionen kann der Haushaltsausschuß die Politik der
Regierung beeinflussen. Bei alien Änderungen am Haushaltsentwurf muß
der Ausschuß darauf achten, daß der Etat den rechtlichen
Verpflichtungen entspricht, Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind - wie es
das Grundgesetz vorschreibt.
Nach Ablauf eines
Rechnungsjahres muß die Bundesregierung dem Parlament nachweisen,
daß sie sich an das Haushaltsgesetz gehalten hat. Der Haushalt wird nicht
zu Unrecht „Regierungsprogramm in Zahlen" genannt. Aus ihm lassen sich die
politischen Schwerpuntkte ablesen.
„Deutscher Bundestag. Wege der
Gesetzgebung", Bonn 1992
Список литературы
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