Die Wahl im Bundestag ist an ein
kompliziertes dreigängiges Wahlverfahren gebunden:
1. Wahlgang: Der vom Präsidenten
vorgeschlagene Kanzlerkandidat muß mit absoluter Mehrheit vom Bundestag
gewählt werden.
2. Wahlgang: Erreicht der
Kandidat die erforderliche Mehrheit nicht, so kann der Bundestag binnen 14
Tagen nach dem I. Wahlgang mit absoluter Mehrheit einen Kandidaten
wählen, den er selbst wählt.
3. Wahlgang: Wird wiederum von
diesem Kandidaten die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist im 3. Wahlgang
der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen (relative Mehrheit)
erhält. In diesem Falle entscheidet der Bundespräsident, ob er diese
Wahl binnen 7 Tagen anerkennt oder den Bundestag auflöst. Die Ernennung
des Bundeskanzlers erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Um den Bundeskanzler
abzuberufen, muß zunächst ein Viertel der Bundestagsabgeordneten ein
Mißtrauensvotum beantragen. Zur Wahl können sich mehrere Kandidaten
stellen. Gewähit ist jedoch nur, wer die absolute Mehrheit erhält.
Erhält diese keiner, gilt der Mißtrauensantrag als abgelehnt. Eine
solche Regelung schließt praktisch eine Abberufung während der Legislaturperiode
aus.
„Das konstruktive
Mißtrauensvotum" findet ferner Anwendung, wenn der Bundeskanzler die
Vertrauensfrage stellt und der Bundestag mit absoluter Mehrheit diesen
Vertrauensantrag ablehnt. Dann bleibt der Bundeskanzler solange im Amt, bis der
Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger gewählt hat.
Список литературы
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