Die Bundesregierung setzt sich
aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen. Die Bundesminister
werden aufVorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und
entlassen. Der Kanzler und die auf seinen Vorschlag vom Bundespräsidenten
ernannten Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme einen Amtseid vor
dem Bundestag (Art. 64 Abs. 2 GG). Die enge Bindung der Regierung an das
Parlamen zeigt sich auch darin, daß das Amt des Bundeskanzlers und damit
auch das Amt derubrigen Regierungsmitglieder in jedem Fall mit dem
Zusammentritt eines neuen Bundestages endet (Art. 69 GG).
Nach dem System des
Grundgesetzes muß auf jeden Fall ein „Vorschlag" des Bundeskanzlers,
einen Minister zu entlassen für den Bundespräsidenten bindend sein;
denn der Kanzler kann verständlicherweise nicht gezwungen sein, einen
Minister, dessen Politik er nicht verantworten kann und will, gegen seinen
Willen im Kabinett zu behalten. Das Amt eines Ministers endet außer durch
seine Entlassung auch in jedem Fall, in dem sich das Amt des Bundeskanzlers
erledigt (Art. 69 Abs. 2 GG). Ein Minister kann jederzeit auch von sich aus
zurücktreten, d.h. seine Entlassung verlangen.
Die Zahl der Bundesminister und
der Umfang ihrer Geschäftsbereiche ist nicht von der Verfassung
vorgegeben, sondem wird durch den Bundeskanzler aufgrund seines
Kabinettsbildungsrechts (Art. 64 Abs. 1 GG) je nach den Bedürfnissen
bestimmt.
Die vom Kanzler gegebenen
Richtlinien sind von jedem Minister einzuhalten und zu verwirklichen. Der
Bundeskanzler kann die Einhaltung seiner Richtlinien durchsetzen,
äußerstenfalls indem erdem Bundespräsidenten die Entlassung
eines nicht kooperationsbereiten Bundesministers vorschlagt. Richtlinien der Politik
können auch durch Beschluß der Regierung weder aufgestellt noch
geändert werden. Für sie ist allein der Bundeskanzler zuständig.
Innerhalb der Richtlinien des
Kanzlers werden die Geschäfte der Bundesregierung nach dem Ressortprinzip
geführt, d.h. jeder Bundesminister führt seinen Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung dürch, nicht aber
dürch Gesamtentscheidung des Kabinetts, also nicht durch kollegiale
Beschlüsse. Das Kollegialprinzip findet Anwendung, wenn in
ressortübergreifenden Fragen Meinungsverschiedenheiten zwischen den
Bundesministern bestehen. Über solche Meinungsverschiedenheiten
entscheidet die Bundesregierung als Kollegium (Art. 65 Satz 3 GG).
Th. Maunz, R. Zippelius
„Deutsches Staatsrecht", München 1991
1. indem cj- тем, что; таким образом, что /союз предложения образа
действия
2. zumal cj- тем более, что /союз предложения причины
Ab- und Neuwahl = Abwahl und
Neuwahl
Übungen zum Text
ÜBUNG 1. Beantworten Sie
die folgenden Fragen!
1. Von wem wird der
Bundeskanzler gewählt?
2. Nach welchem Wahlverfahren
erfolgt die Wahl des Bundeskanzlers?
3. Woran ist der
Bundespräsident bei dem Vorschlag des Bundeskanzlers gebunden?
4. Unter welchen Umständen
kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen?
5. Worin zeigt sich die
Abhängigkeit der Bundesminister von dem Bundeskanzler?
6. Was verstehen Sie unter dem „konstruktiven
Mißtrauensvotum"?
7. Wie sind in den
Nachkriegsjahren die Abhängigkeit und Verantwortlichkeit des
Bundeskanzlers von dem Bundestag eingeschränkt worden?
ÜBUNG 2. Übersetzen
Sie den Text 1 schrifllich!
ÜBUNG 3. Lernen Sie die
folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Sätze.
die Richtlinien der Politik
bestimmen; zur Beratung vorlegen; an das komplizierte Wahlverfahren gebunden
sein; durch den Bundespräsidenten erfolgen; die erforderliche Mehrheit
erreichen; die Verantwortlichkeit einschränken; den Minister im Kabinett
behalten; der Minister tritt zurück / ist zurückgetreten; Anwendung
finden; Meinungsverschiedenheiten bestehen / haben bestanden; über die
Entlassung eines Ministers entscheiden; den Nachfolger wählen; die
Regierung bilden; das Vertrauen aussprechen; das Mißtrauensvotum
ablehnen; den Entwurf des Haushaltsplanes erarbeiten; den
Haushaltsentwurfverabschieden (die Regierung); den Etat (den Haushalt, das
Budget) in alien Einzelheiten prüfen (der Haushaltsausschuß); sich
an das Haushaltgesetz halten
ÜBUNG 4. Übersetzen
Sie die folgenden Wortgruppen. Prüfen Sie Ihre Kenntnisse.
определять основные направления политики; представить для обсуждения;
быть связанным сложной процедурой выборов; осуществляться федеральным
президентом; набрать необходимое большинство; ограничить ответственность;
сохранить министра в составе правительства; министр уходит /.. .ушел в
отставку; находить применение; разногласия в мнениях существуют / существовали;
принимать решение об освобождении министра от должности; выбрать преемника,
образовать правительство; выразить доверие; отклонить вотум недоверия;
разработать проект бюджета; принять проект бюджета, бюджет; во всех
подробностях проверить бюджет/бюджетная комиссия/, придерживаться закона о
бюджете.
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie
die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung3!
1. Hinzu kommt, daß... - К этому добавляется то, что...
3. Der Kanzler ist dafür verantwortlich, daß... - Канцлер
отвечает за то, чтобы...
GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN
Образование и перевод пассива (Passiv)
а) Пассив образуется из глагола werden в соответствующем времени и
причастия II спрягаемого глагола. Пассив переводится:
1) глаголами на „ся":
Die Abgeordneten werden gewählt. - Депутаты избираются.
2) глаголом „быть" + причастие II обычно переходных глаголов:
Das Gesetz wurde verkündet. - Закон был обнародован.
3) глаголом в действительном залоге: Durch den Kanzler wurden zwei
Minister entlassen. - Канцлер сместил двух министров.
4) группой слов:
In der Sitzung wurde über jeden Antrag einzeln abgestimmt. - На заседании
проводилось голосование по каждому предложению отдельно.
б) Сочетание глагола sein + Partizip II выражает состояние предмета,
наступившее в результате закончившегося действия.
Im Bundesrat sind prominente Politiker vertreten. - В бундесрате представлены
видные политические деятели.
ÜBUNG. Übersetten Sie die folgenden
Sätze.
a) 1. Der Bundeskanzler wird vom
Bundestag auf vier Jahre gewählt. 2. Vom Kandidaten muß die
erforderliche Mehrheit erreicht werden. 3. Im Grundgesetz sind
Abhängigkeit und Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers stark
eingeschränkt worden. 4. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des
Bundeskanzlers ernannt und entlassen. 5. In der Tagung wurde über den
Bundeshaushalt beschlossen. 6. Die Tätigkeit des Bundesrates wird von der
jeweiligen parteipolitischen Konstellation in den Ländern geprägt. 7.
Der Bundestagspräsident wird von der stärksten Fraktion im Bundestag
vorgeschlagen. 8. Der Bundestag wird vom Bundestagspräsidenten geleitet.
9. Alle bedeutenden Entscheidungen werden zunächst in den Ausschüssen
beraten.
b) 1. Der Kanzler ist an das
Ergebnis der Bundestagswahlen gebunden. 2. Eine Abberufung des Bundeskanzlers
durch Mißtrauenserklärung ist so gut wie ausgeschlossen. 3. Ihre
Aufgaben und Befugnisse sind durch das Grundgesetz selbst festgelegt. 4. Der
Gesetzentwurf muß, urn geltendes Recht zu werden, vom Bundestag
angenommen sein. 5. Der Richtenvahlausschuß ist zur Hälfte mit vom
Bundestag gewählten Mitgliedern besetzt. 6. Das Auflösungsrecht des
Präsidenten ist auf einige Fälle begrenzt. 7. Die Verteilung der
Kompetenzen zwischen Bund und Ländem ist im Grundgesetz ausführlich
geregelt.
Трансформации при переводе (Umformung der Satze)
Перевод с одного языка на другой невозможен без лексических и грамматических
преобразований, которые в основном обусловлены различиями в структуре этих
языков. Так, одному слову в немецком языке может соответствовать группа слов в
русском языке, например, entscheiden - принимать решение, и, наоборот,
словосочетанию в немецком языке может соответствовать одно слово в русском
языке, например, zum Ausdruck kommen - выражаться. Различным бывает также объем
значения слова и его сочетаемость в разных языках. Состав и употребительность
грамматических категорий в различных языках также различны. Поэтому при
переводе часто приходится прибегать к перестройке структуры предложения,
добавлению или опусканию слов и к другим приемам перевода.
Наиболее распространенным приемом перевода являются замены:
1) замена слова группой слов и наоборот:
zur Anwendung kommen - применяться
2) замена одной части речи другой:
erhöhte Risiken - возрастание риска
3) замена пассивной конструкции активной и наоборот:
Dabei wird davon ausgegangen, daß... - При этом исходят из того,
что...
Иногда приходится прибегать и к полной перестройке структуры предложения:
Der Wechsel ist fällig. - Наступил срок уплаты по векселю.
ÜBUNG. Übersetzen Sie die folgenden
Sätze.
1. Der Bundestag hat weitreichende
Mitwirkungsrechte bei der Bestellung der Bundesorgane. 2. Dem Bundestag obliegt
es, den Verteidigungsfall festzustellen. 3. Der Richtenvahlausschuß ist
zur Hälfte mit vom Bundestag gewählten Mitgliedem besetzt. 4. Es kann
vorkommen, daß der Bundestag einem Kanzler das erbetene Vertrauen nicht
ausspricht. 5. Eine Ab- und Neuwahl des Bundespräsidenten ist auf grund
des Selbstorganisationsrechts des Bundestages zulässig. 6. Die Bildung
anderer Ausschüsse steht im Ermessen des Bundestages. 7. Ein Abgeordneter
darf wegen seiner Abstimmung und Außerung im Bundestag nicht gerichtlich
oder dienstlich verfblgt werden.
Список литературы
Для подготовки данной работы были использованы материалы с сайта http://www.zakroma.ru/