Mit dem
Grundgesetz wurde Deutschland als Republik gegründet, und zwar in der
Struktur eines Bundesstaates. Der Bund gliedert sich in Länder. Die
Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz
ausfdhrlich geregelt.
Der
Bundespräsident
Der
Bundespräsident wird auf 5 Jahre von der Bundesversammlung
gewählt. Eine anschließende
Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Die
Bundesversammlung, die allein den Zweck hat, den Bundespräsidenten zu
wählen, besteht aus den Mitgliedern des Bundestages sowie einer gleichen
Zahl von Mitgliedern der Länderparlwnente. Gewählt ist, wer in den ersten beiden Wahlgängen die
absolute Mehrheit erhält, irn dritten die relative Mehrheit. Der Bundespräsident leistet bei
Amtsantritt einen Eid.
Der
Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die Bundesrepublik
völkerrechtlich, d.h. gegenüber anderen Staaten, internationalen
Organisationen und dem Vatikan. "Vertretung" bedeutet, daß der
Bundespräsident Verträge mit auswärtigen Staaten
abschließt, ihre Vertreter (z.B. Botschafter, Ministerpräsidenten,
Geschäftsträger, päpstliche Legaten und Nunzien) beglaubigt und
empfängt, Neutralitätserklärungen abgibt, den Abbruch der
diplomatischen und Konsularischen Beziehungen sowie den Beitritt zu
internationalen Organisationen erklärt. "Verträge
abschließen" bedeutet, daß der Bundespräsident die
Ratifizierung (Ratifikation) nach Zustimmung des Bundestages und des
Bundesrates vornimmt, indem er die Ratifikationsurkunde unterzeichnet. Erst mit
dem Austausch oder der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden tritt der
internationale Vertrag in Kraft.
Vokabeln:
1. Gesetz n
-es, -e – закон
Grundgesetz n
– основной
закон, конституция. Weimarer Verfassung
Gesetzentwurf
m – законопроект Syn. Gesetzvorlage f
2. Staatsoberhaupt n – глава государства
3. Bund m -es
– федерация
Bundesstaat m
-(e)s, -en – федеративное государство vgl. Bundesland n -es,
Bundesländer
– федеральная
земля Bundesversammlung f –
федеральное
собрание
Bundesgezetzgebung
f – федеральное
законодательство
4. Wahl f -en – выбор, выборы vgl. Auswahl f – выбор (eine
große Auswahl)Wahlen zum Bundestag ausschreiben – назначать выборы в
Бундестаг
Wahlgang m – тур выборов; Wahlperiode f
– срок
полномочий
5. Amt n -es,
Ämter – должность, пост; Amt ausüben – исполнять обязанности;
Aufnahme der Beziehungen - установление
отношений;
Abbruch der Beziehungen - разрыв отношений
9. Urkunde f-,-n - документ; öffentliche Urkunde - официальный
документ
eine Urkunde unterzeichnen - подписывать; hinterlegen - отдать на
хранение;
Urkunde austauschen - обменяться
документами
Ratifikationsurkunde f - ратификационная грамота
10. Beitritt m (zu, Dat) - вступление (zu einer intemationalen
Organisation)
beitreten (zu, Dat) s - вступить
11. Zustimmung f - согласие, одобрение
12. ausüben vt - осуществлять (Kontrolle)
13. Verwaltung f - управление
14. Geschäftsordnung f - регламент
Texterläuterungen
1. einen Eid leisten - приносить присягу
2. völkerrechtlich vertreten - представлять в
международном аспект
3. indem тем, что; таким
образом, что (придаточное предложение образа действия)
4. das Gesetz ausfertigen — промульгировать
5. nach Gegenzeichnung - после контрасигнации
6. d. h. = das heißt - то есть
Übungen zum Text
ÜBUNG I. Beantworten Sie
die folgenden Fragen!
1. Welchen Zweck hat die
Einberufiing der Bundesversammlung?
2. Wie wird der
Bundespräsident gewählt?
3. Wie vertritt der
Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich?
4. Was heißt „Der
Bundesprösident schließt internationale Verträge ab"?
ÜBUNG 2. Übersetten
Sie den Text I schriftlich!
ÜBUNG 3. Lemen Sie die
folgenden Wortgruppen! Bilden Sie Sätze!
als Republik gründen; sich
in Länder gliedem; auf 5 Jahre wählen; zur Hälfte aus den
Mitgliedem des Bundestages bestehen; die absolute relative Mehrheit erhalten;
die BRD gegenüber anderen Staaten vertreten; Vertrüge mit den
auswärtigen Staaten abschließen; einen Vertreter empfangen; die
Neutralitätserklärung abgeben; diplomatische Beziehungen aufnehmen /
abbrechen; Abbruch der diplomatischen Beziehungen erklären; Botschafter
beglaubigen; die Ratifizierung des Vertrages vornehmen; einen internationalen
Vertrag abschließen / kündigen; Ratifikationsurkunden austauschen;
den Bundestag einberufen; das Gesetz verkünden; einer internationalen
Organisation beitreten; das Begnadigungsrecht ausüben; Bundesrichter
ernennen / entlassen
ÜBUNG 4. Übersetzen
Sie die folgenden Wortgruppen! Prüfen Sie Ihre Kenntnisse!
основать республику;
подразделяться на земли; избирать на 5 лет; наполовину состоять из членов
бундестага; получить/набрать абсолютное/относительное большинство голосов;
представлять ФРГ в сношениях с другими государствами; заключать договоры с
иностранными государствами; принять представителя; установить/разорвать
дипломатические отношения; заявить о разрыве дипломатических отношений;
аккредитовать послов; производить ратификацию договора; заключить
международный договор; денонсировать договор; обменяться ратификационными
грамотами; созвать заседание бундестага; обнародовать закон; вступить в
международную организацию; воспользоваться правом помилования.
ÜBUNG 5. Ergänzen Sie
die folgenden Sätze! Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung 3!
1. Der Präsident ist
befugt,... - Президент
правомочен ...
2. Der Präsident ist berechtigt, ... - Президент
вправе ...
3. Dem Präsidenten obliegt es,... - Президенту
надлежит ...
•
Перевод инфинитивных групп с частицей „zu"
(Infinitiv mit
„zu") Инфинитив с частицей „zu",
при наличии зависимых от него слов, обособляется и образует инфинитивную
группу. Такие группы выделяются запятой. Перевод инфинитивной группы следует
начинать с инфинитива: Sie sind bestrebt, diesen
Vertrag abzuschließen.
- Они стремятся заключить этот договор. Если перед инфинитивной группой в
качестве кореллата стоит местоимение dazu, danach,
daraufmra иное, то при переводе вводится союз „чтобы": Sie streben danach,
den Vertrag möglichst
bald abzuschließen.
- Они стремятся к тому, чтобы договор был заключен как можно скорее.
ÜBUNG.
Übersetzen Sie die folgenden Sätze!
1. Der
Bundestag hat das Recht, Gesetzentwürfe aus seiner Mitte einzubringen. 2.
Der Präsident ist befugt, die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze
auszufertigen. 3. Der Bundespräsident ist berechtigt, im Notfall den
Bundestag vorzeitig einzuberufen. 4. Der Bundespräsident strebt danach,
den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu diesem Land zu verhindern. 5.
Grundgesetz der BRD Artikel 1. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu aüßern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 6. Grundgesetz
Artikel 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in Absicht vorgenommen werden,
das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die
Führung eines Angriffkrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie
sind unter Strafe zu stellen. 7. Der Bundestag hat das Recht, den Schluß
und Wiederbeginn seiner Sitzungen selbst zu bestimmen.
Список литературы
Для
подготовки данной работы были использованы материалы с сайта http://www.zakroma.ru/