Bundesprasident: Funktionen bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung
Bundesprasident: Funktionen bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung
Bundespräsident: Funktionen
bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung
Der Bundespräsident wirkt
staatsrechtlich bei der Gesetzgebung (Legislative) und bei der Verwaltung
(Exekutive) nach dem Grundgesetz wie folgt mit:
Funktionen bei der Gesetzgebung:
—Ausfertigung der Gesetze, d. h. Unterzeichnung der Originalurkunde des Gesetzes
nach Gegenzeichnung des zuständigen Ministers, —Verkündung der
Gesetze im Bundesgesetzblatt, d.h. amtliche Bekanntmachung in dem dafür
bestimmten Organ, in der Praxis aber Aufgabe der Bundesregierung,—Die
vorzeitige Einberufung des Bundestages, —Die Auflösung des Bundestages,
wenn der Bundeskanzler bei seiner Wahl nicht die absolute Mehrheit erhielt und
wenn der Vertrauensantrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der absoluten
Mehrheit des Bundestages fmdet.
Funktionen bei der Verwaltung: —Ernennung
und Entlassung der Bundesrichter und Bundesbeamten, Offiziere und
Unteroffiziere —Vorschlag des Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers und seine
Ernennung —Ernennung und Entlassung der Bundesminister auf Vorschlag des
Bundeskanzlers —Genehmigung der Geschäftsordnung der Bundesregierung —Ausübung
des Begnadigungsrechts.
H. Bader „Staat, Wirtschaft.
Gesellschaft"
Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird
auf 5 Jahre von der Bundesversammlung gewahlt. Die Bundesversammlung hat allein
den Zweck, den Bundespräsidenten zu wahlen. Der Bundespräsident ist
Staatsoberhaupt der BRD. Das Grundgesetz räumt ihm eine gegenüber dem
Bundeskanzler zweitrangige aber keineswegs bedeutungslose Rolle in der
Staatspolitik ein. Als Staatsoberhaupt vertritt der Bundespräsident die
BRD völkerrechtlich. Er ernennt und entläßt Bundesrichter und
andere Bundesbeamte.
Список литературы
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